Bildungsurlaub - Ihr gutes Recht!
Bildungsurlaub oder Bildungszeit - das ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur beruflichen oder politischen Weiterbildung oder zur Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Arbeitnehmern in Baden-Württemberg stehen dafür pro Jahr fünf Arbeitstage zur Verfügung. Diesen Anspruch haben üblicherweise alle Beschäftigten; also auch Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Studierende im berufsintegrierten oder dualen Studium.
Das CRES ist anerkannte Bildungseinrichtung im Rahmen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW). Somit kann für unser Bildungsangebot Sonderurlaub beantragt werden.
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